Seit dem 18. April 2004 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Europäischen Union gekennzeichnet werden. Dies ist in der Verordnung 258/97 zu „Novel Foods“ (neuartige Lebensmittel) festgeschrieben, die das Inverkehrbringen und die Etikettierung von neuartigen Lebensmitteln in allen ...
EU: Kennzeichnungspflicht für GVO-Lebensmittel
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -