EU-Kommission nimmt erste Korrekturen an den SUPD-Leitlinien vor

Die EU-Kommission hat am 8. April eine Berichtigung der Leitlinien zum Anwendungsbereich der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) veröffentlicht.

Demnach gelten Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, nun doch nicht als Einwegkunststoffartikel. Auch Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird, entsprechen – entgegen ursprünglichen Angaben – nicht der Klassifizierung als Einwegkunststoffprodukte. In den am 7. Juni 2021 veröffentlichten Leitlinien zur Auslegung der SUPD hatte die EU-Kommission diese Produkte als Einwegkunststoffartikel eingestuft.

Branchenvertreter wie der Wirtschaftsverband Papierverarbeitung (WPV) hatten im vergangenen Jahr – bereits vor der Veröffentlichung der Leitlinien zur Einwegkunststoffrichtlinie – Kritik an der Klassifizierung einzelner Produktgruppen geübt. Unter anderem ging es dabei um Portionsgrößen für mehr als eine Person und Multipack-Lösungen, die mehrere Einzelportionen umfassen.

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