VdL: EU-Kommission stuft Titandioxid als Stoff mit Verdacht auf krebserregende Wirkung ein

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Die Europäische Kommission hat entschieden, das Weißpigment Titandioxid in Pulverform als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen.

Die Einstufung soll auch für pulverförmige Gemische gelten, deren Partikel Titandioxid enthalten, erklärte der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie, Frankfurt, am 7. Oktober. Demnach sollen auch flüssige Gemische - z.B. Lacke, Farben und Druckfarben - auf ihrer Verpackung einen Warnhinweis bezüglich Sprüh-Anwendungen enthalten, selbst wenn sie nicht für Sprühanwendungen geeignet sind (s. EUWID Verpackung 40/2019).

Sollten weder der Rat noch das Europäische Parlament innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, würde sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Rechtlich verbindlich würden Einstufung und Warnhinweise nach Ablauf einer Übergangsphase von 18 Monaten, das heißt voraussichtlich ab Sommer 2021, so der VdL.

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