EU-Kommission verabschiedet Berechnungsregeln für Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen aus PET verabschiedet.

Der neue Durchführungsbeschluss konkretisiert die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) und schafft erstmals eine einheitliche Methodik für die Anrechnung chemisch recycelter Kunststoffe. Zugleich ersetzt er den bisherigen Durchführungsbeschluss.

Mit dem Rechtsakt, der Teil des Kunststoffpakets der Kommission vom Dezember ist, legt die Kommission fest, nach welchen Regeln Hersteller und Mitgliedstaaten die Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen berechnen und nachweisen müssen....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -