Im europäischen Notifizierungsverfahren zum deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) hat die Europäische Kommission eine begründete Stellungnahme abgegeben. Nach Angaben im TRIS-System verlängern die Einwände die Stillhaltefrist damit bis zum 17. August 2026.
Der Inhalt der Stellungnahme ist bislang nicht öffentlich bekannt, unter anderen soll es um Definitionen wie Kunststoffverpackungen und werkstoffliches Recycling gehen. Begründete Stellungnahmen im TRIS-Verfahren werden in der Regel nicht veröffentlicht. Das Verfahren soll verhindern, dass Mitgliedstaaten neue nationale technische Vorschriften einführen, die den europäischen Binnenmarkt behindern könnten.
Mit dem VerpackDG soll das deutsche Verpackungsrecht an die ab dem 12. August 2026 unmittelbar geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst werden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Änderungen bei Begriffsbestimmungen, Verweisungen und nationalen Durchführungsvorschriften. Nach Beratungen in den Fraktionen und weitere Ausschussarbeit sollte die abschließende zweite und dritte Lesung im Bundestag bis voraussichtlich Ende Juni erfolgen, damit der Bundesrat das Gesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause (bis zum 10. Juli) abschließend passieren kann. ......
