EUDR: EU-Parlament macht Weg für einjährige Verschiebung der Entwaldungsverordnung frei

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Nachdem sich die Europäische Union im Trilog-Verfahren Anfang Dezember auf eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung verständigt hatte, hat das EU-Parlament heute den Weg auch formell freigemacht.

Mit 405 Stimmen bei 242 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen haben die Abgeordneten die gezielten Änderungen an der Entwaldungsverordnung bestätigt, die bereits informell mit den EU-Mitgliedstaaten am 4. Dezember 2025 vereinbart worden waren.

Die Institutionen der EU hatten sich dabei unter anderem darauf verständigt, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben und die Pflichten für nachgelagerte Unternehmen und Händler zu vereinfachen. Auch sollen fertige Printprodukte wie Bücher, Zeitschriften und Magazine nicht mehr unter die Vorgaben der Entwaldungsverordnung fallen. Faserbasierte Verpackungen bleiben davon unberührt.

Nachdem das EU-Parlament nun die Änderungen formell beschloss hatte, muss nun auch der EU-Rat als Organ der Unionsstaaten die Trilog-Einigung formell bestätigen. Der angenommene Text muss noch vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Änderungen in Kraft treten können.

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