EU verklagt Luxemburg wegen Nicht-Umsetzung von CLP

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Luxemburg wird von der EU-Kommission verklagt, weil es die CLP-Richtlinie (2014/27/EU) noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat.

Die von den Mitgliedstaaten erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der CLP-Richtlinie hätten bis zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und der Kommission unverzüglich mitgeteilt werden müssen.

Obwohl die Behörde in einem Aufforderungsschreiben und zwei mit Gründen versehenen Stellungnahmen Luxemburg zur Klärung der Situation aufgefordert hatte, habe das Land die Richtlinie laut der Kommission noch immer nicht umgesetzt, heißt es aus Brüssel. Daher wird Kommission den Gerichtshof ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld von 8.710 € gegen Luxemburg zu verhängen, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist.

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