Die deutsche Bundesregierung hat der EU-Kommission einen Vorschlag zur weiteren Vereinfachung der Entwaldungsverordnung (EUDR) übermittelt.
Darin enthalten sind Ideen, die Verordnung – deren Umsetzungsbeginn Ende 2025 erneut um ein Jahr verschoben wurde – praxistauglich weiterzuentwicklen, um weitere Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern, heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH).
Um dies zu erreichen, hat das BMLEH insgesamt sechs Punkte formuliert. Diese umfassen unter anderem eine „möglichst weitgehende Beschränkung“ der Prüfpflicht für Unternehmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen auf das erstmalige Inverkehrbringen relevanter Produkte, etwa beim Import an der EU-Außengrenze, schlägt die Bundesregierung vor, um Kontrollbehörden zu entlasten....

