Die Entwaldungsverordnung (EUDR) ist verschoben, die Vereinfachungen für die Lieferkette in Kraft – darunter auch die Ausnahme von fertigen Printprodukten wie Zeitschriften oder Broschüren. Verpackungen aus Papier oder Karton, die mit dem Zellstoff die identische Rohstoffquelle besitzen, bleiben von diesem Sonderweg unberührt.
Wieso aber werden fertige Druckprodukte aus dem Scope der EUDR ausgenommen, faserbasierte Verpackungen jedoch nicht? Wieso setzt die Regelung der EU am Endprodukt an, aber nicht am Rohstoff?
In den EUWID-Gesprächen mit Verbänden der Papier-, Druck- und Verpackungsindustrie, zeigen sich substantielle Differenzen verschiedener Teile der Lieferkette: Die Verpackungsbranche hält sich mit öffentlichen Statements bedeckt, die Papierindustrie will Ausnahmeregelungen für Printprodukte kippen, während die Druckindustrie sich nun auch für Verpackungen einsetzen will.
Einen Überblick über die Hintergründe und die Pläne der einzelnen Branchenverbände hat EUWID Verpackung recherchiert. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen in Deutschland sowie benachbarten Verpackungsmärkten. ...

