EUDR: EU-Kommission reagiert auf Kritik und schlägt Übergangsfrist bis Ende 2025 vor

Die EU-Kommission reagiert auf die breite Kritik aus Politik und Wirtschaft an der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU-Deforestation Regulation – EUDR) und schlägt weitere 12 Monate zur Vorbereitung für die betroffenen Unternehmen und Staaten vor.

Das steht jedoch noch unter dem Vorbehalt, dass der Änderungsvorschlag sowohl vom EU-Parlament als auch vom EU-Rat gebilligt wird, erklärt die Kommission am 2. Oktober.

Sollte dies so geschehen, würde das Gesetz erst am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten, heißt es von Seiten der EU. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit seien, könnten die zusätzlichen 12 Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung gewährleisten zu können. Ursprünglich war in der EUDR die Umsetzung der neuen Berichtspflichten schon ab dem 30. Dezember 2024 vorgesehen.

Zuletzt hatten zahlreiche Wirtschaftsverbände, aber auch Regierungen von EU- und Nicht-EU-Staaten Kritik an der EUDR geäußert und gefordert, die Anwendung der Verordnung zu verschieben – zuletzt im Rahmen der UN-Generalversammlung in New York, erklärt die Kommission. Noch Ende September hatte die EU dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilt, am Anwendungsstart festzuhalten.

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