EuPC: Ein Jahr SUPD und Flickenteppich bei der Umsetzung

Vor etwa einem Jahr endete die Frist zur Umsetzung der EU-weiten Verbote und Kennzeichnungsvorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) in den nationalen Gesetzgebungen. Allerdings haben bisher erst 13 Mitgliedstaaten das EU-Verbot von Trinkhalmen, bestimmten Take-away-Verpackungen aus EPS und EPS-Einwegbechern umgesetzt.

Zu dieser Einschätzung kommen die Branchenverbände European Plastic Converters (EuPC), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) sowie der belgische Verband der chemischen Industrie essenscia, die die Implementierung der SUPD in den Mitgliedstaaten evaluiert haben.

Besorgniserregend für die Kunststoffindustrie seien auch Bemühungen einiger Länder, weitergreifende Verbote einzuführen, etwa für Obst- und Gemüseverpackungen, oder landesspezifische Kennzeichnungsvorschriften. Die Kommission soll nach Ansicht der Verbände ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie stärker als Hüterin der EU-Verträge auftrete und konsequenter gegen abweichende, länderspezifische Regelungen vorgehe, um die ambitionierten Kreislaufwirtschaftsziele zu erreichen.

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