„Fertigpackung“ bzw. „vorverpackte Lebensmittel“

Das deutsche Recht spricht in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) von der „Fertigpackung". In der Sprache des europäischen Rechts entspricht dem Begriff der „Fertigpackung" das „vorverpackte Lebensmittel". Darunter ist die Verkaufseinheit zu verstehen, die ohne weitere Verarbeitung an den ...

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