Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Maßnahmen implementiert worden, die eine Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffprodukten voranbringen sollen. Daher gilt für den to-go-Bereich ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit einer Fläche größer als 80 qm oder mit mehr als fünf Beschäftigten die Pflicht, ...
Food-to-go: Mehrwegangebotspflicht könnte nur in wenigen Fällen zum Tragen kommen
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