Frankreich: Öffentliche Konsultation zu neuem Erlassentwurf über Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse

Noch bis zum 12. Januar hält die französische Regierung eine öffentliche Konsultation ab für einen neuen Erlassentwurf zum Verkauf von frischem, unverarbeiteten Obst und Gemüse in Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.

In dem vorgelegten Entwurf werden die Obst- und Gemüsesorten, die in Kunststoff eingepackt werden dürfen, nicht mehr stufenweise reduziert. Gleichzeitig soll jedoch weniger Obst und Gemüse vom Kunststoffverpackungsverbot ausgenommen werden.

Als besonders verderblich und somit vom Verbot ausgenommen bewertet der neue Entwurf Feldsalat, junge Sprossen, Kräuter, essbare Blumen, Mungobohnensprossen, gekeimte Samen, Obst, das in voller Reife angeboten wird, Chicorée, Pilze, Babymöhren, Spinat, Sauerampfer sowie verschiedene Beerensorten. Bei einigen weiteren Obst- und Gemüsesorten, etwa Tomaten, soll es noch bis Ende 2023 erlaubt sein, Lagerbestände von verpackten Produkten zu verkaufen.

Der ursprüngliche Erlass 2021-1318 vom 8. Oktober 2021 war im Dezember 2022 vom französischen Conseil d‘Etat aufgehoben aufgehoben worden. Bis ein neuer Erlass verabschiedet wird, dürfen Obst und Gemüse weiterhin in Kunststoffverpackungen angeboten werden.

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