Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen IK begrüßt die Empfehlungen des Bundesrates zu dem Vorschlag der EU-Kommssion für die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
In seinem Beschluss hat der Bundesrat unter anderem gefordert, dass es keine Ausnahmen für faserbasierte Verpackungen von den Rezyklateinsatzquoten oder Mehrwegpflichten geben soll. „Wir setzen uns für materialneutrale Regelungen ein. Wo Mehrwegverpackungen aus ökologischen Gründen gefördert werden sollen, darf es keine pauschalen Ausnahmen für bestimmte Materialarten geben, sonst wird nur ein Einwegprodukt durch ein anderes ersetzt“, erklärt Isabell Schmidt, Geschäftsführerin für Kreislaufwirtschaft bei der IK Industrieverpackungen. Ebenso solle es keine Ausnahmen für den Einsatz von Recyclingkunststoff geben, wenn der Kunststoff mit anderen Verpackungsmaterialien kombiniert wird.
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