Das Landgericht Köln hat die Wettbewerbsklagen der Duales System Deutschland AG gegen die Selbstentsorger-Konkurrenz von Bellandvision GmbH, Pegnitz und ISD Interseroh Entsorgungsdienstleistungs GmbH, Köln, als unbegründet abgewiesen (Az.: 31 O 292/02 u. 293/02). DSD wollte mit den Klagen den Mengenausgleich in den ...
Gericht weist DSD-Klagen gegen Konkurrenz ab: Berufung angekündigt
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