Gutachten: Einwegfonds hindert nicht an kommunaler Verpackungssteuer

Eine kommunale Verpackungssteuer steht dem nationalen Einwegkunststofffonds im kommenden Jahr rechtlich nicht entgegen und kann von Kommunen bedenkenlos eingeführt werden.

Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Derzeit zögern einige Kommunen, kommunale Verpackungssteuern umzusetzen, weil im Verfahren um die Tübinger Verpackungssteuer inzwischen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist. 

Während Hersteller von Einweg-Plastikprodukten in einen Einwegkunststofffonds einzahlen müssen, wird die kommunale Einwegsteuer von Gastronomen erhoben, die ihre Speisen und Getränke an Verbraucherinnen und Verbraucher herausgeben. Anders als von kommunalen Verbänden behauptet, komme es daher nicht zu einer Doppelbesteuerung.

Den vollständigen Artikel und weitere Nachrichten lesen Abonnenten in EUWID Verpackung. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen in Deutschland sowie benachbarten Verpackungsmärkten.

- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -