IPV und IK: Einzelhändler umgehen nicht das Kunststofftütenverbot

Die IK und der IPV haben sich gegen Kritik der DUH an Mehrweg-Kunststofftragetaschen ab einer Wandstärke von 50 µ gewehrt. Die Vorwürfe, verschiedene Einzelhändler würden mit diesen Tragetaschen das seit Anfang 2022 geltende Kunststofftütenverbot umgehen, sei schlichtweg falsch, teilen beide Verbände im Rahmen einer Hintergrundinformation mit. 

Wie die Verbände erläuterten, wurde mit der Festlegung der Mindeststärke von 50 µ bewusst die Grenze zwischen Einweg- und Mehrweg-Tragetaschen gezogen. Dabei sei der Mehrwegcharakter der 50 µ Taschen keineswegs nur Theorie. In fast allen Haushalten in Deutschland gebe es eine „Tütenschublade“, in der auch Kunststofftragetaschen für die erneute Verwendung aufbewahrt werden. Zudem weisen IPV und IK darauf hin, dass seit der freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels Mitte 2016 Kunststofftragetaschen in Deutschland nicht mehr kostenfrei an den Verbraucher abgegeben werden.

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