Seit dem 1. Januar 2018 sind in Italien „ultraleichte" Kunststofftragetaschen gebührenpflichtig. Dieses Gesetz folgt der EU-Direktive 2025/720 zur Reduktion des Einsatzes von Kunststofftragetaschen, welche sich auf eine Stärke von weniger als 50 Mikron bezieht. Wie es in einem Rundschreiben des italienischen ...
Italien führt zum 1. Januar Gebühr für „ultraleichte" Kunststofftragetaschen ein
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