Das Bundeskabinett hat seine Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer zum Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Die Regierung weist darin zentrale Änderungsvorschläge des Bundesrates zurück. Der Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Dort soll am 6. Mai eine Expertenanhörung zum Gesetz stattfinden.
Mit ihrem Entwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die Regierung eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben und will bestehende Strukturen der erweiterten Herstellerverantwortung weitgehend beibehalten. Erste Vorgaben der PPWR sind ab dem 12. August unmittelbar anzuwenden....