Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat mit Urteil vom 29. März 2022 die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für unwirksam erklärt. Damit kassierte das Gericht die seit Anfang 2022 erhobene örtliche Verbrauchssteuer – 50 Cent für Einweggetränkebehälter, -geschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cen...
Kassierte Tübinger Verpackungssteuer: „Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern“
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