Bereits in einem Jahr treten erste Regelungen der neuen Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft.
Dazu gehört auch eine EU-Konformitätserklärung für die Erzeuger von Verpackungen. So müssen die Unternehmen erstmals ab dem 12. August 2026 etwa die Konformität ihrer Verpackungen nach Artikel 39 der PPWR in Bezug auf PFAS und Schwermetalle angeben. Andere Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen folgen sukzessive bis 2030.
Doch wie gut ist die Branche im Bereich Kunststoffverpackungen und hier vor allem bei Lebensmitteln vorbereitet? Wie sieht die Situation auf Seiten der Packmittelhersteller und wie bei den Abfüllern der Lebensmittelindustrie aus? Schließlich gelten letztere im Rahmen der Regelung als Erzeuger. Hierüber sprachen führende Branchenvertreter mit dem EUWID Verpackung. ...

