Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse: Kommission klopft Frankreich auf die Finger

In Frankreich ist nun die Übergangsfrist für ein Dekret ausgelaufen, durch das Obst und Gemüse nicht mehr in Verpackungen aus oder mit Kunststoff angeboten werden darf. Ob dieses Verbot bestehen bleibt, ist dennoch unklar.

Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben angemahnt, dass Frankreich das Dekret vor Ablauf der verpflichtenden Stillhaltefrist angenommen hatte. Dies könnte nach EuGH-Rechtsprechung zur Folge haben, dass die Vorschrift nicht angewendet werden kann. Die Kommission fordert Frankreich nun auf, mitzuteilen, welche Maßnahmen das Land ergreifen wird, um die Situation zu beheben. Entweder könne der Erlass vollständig aufgehoben oder durch einen neuen Entwurf ersetzt werden.

Der strittige Erlass ist wie berichtet am 1. Juli 2023 in Kraft getreten mit einer Übergangsfrist zum 31. Dezember. Er legt fest, welche Obst- und Gemüsesorten weiterhin in Kunststoffverpackungen verkauft werden dürfen. Für alle anderen gilt laut dem Umweltgesetz ein Verbot, sie in Kunststoff verpackt anzubieten. Der französische Staatsrat hatte geurteilt, dass diese Vorgabe nur in Kombination mit einem Erlass anwendbar ist, der die Ausnahmen festlegt.

Im Dezember 2022 hatte die französische Regierung einen Erlassentwurf ausgearbeitet und in das Notifizierungsverfahren der EU gegeben. Dieser Entwurf wurde von der Kommission bis zum 15. Dezember 2023 gesperrt. Die französische Regierung hat im Juni ein Dekret mit ähnlichem Inhalt verabschiedet, weshalb die Kommission das Notifizierungsverfahren nun Anfang Dezember vorzeitig beendet hat.

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