Lebensmitteleinzelhandel: Bußgeldverfahren im Bereich Bier weitgehend abgeschlossen

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Gegen AB InBev wird aufgrund frühzeitiger und umfassender Kooperation mit dem Bundeskartellamt kein Bußgeld verhängt.

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat im sogenannten Vertikalfall im Lebensmittelhandel weitere Kartellverfahren abgeschlossen und erneut Bußgelder gegen Handelsunternehmen in einer Gesamthöhe von 90,5 Mio € verhängt.

Im Fokus der Ermittlungen standen in diesem Teil des Gesamtverfahrens Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH, Bremen (AB InBev), und Händlern über die Ladenpreise von Bieren, insbesondere der Marken „Beck's“, „Franziskaner“ und „Hasseröder“. 

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