Lieferkettengesetz in Kraft: Von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Damit werden weltweit erstmals unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt umfassend gesetzlich geregelt.

Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und mindestens 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab 2024 sinkt die Schwelle dann auf 1.000 Beschäftigte. Viele Unternehmen der Verpackungsindustrie sind aufgrund der eigenen Beschäftigtenzahlen noch nicht direkt von dem neuen Gesetz betroffen – vielfach aber indirekt.

Die Lieferkette im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden und erfasst das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich sowie von allen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern.

Neben dem umfassenden Schutz der Arbeitnehmer und insbesondere von Kindern sollen mit dem Gesetz globale Umweltprobleme angegangen werden. Diese werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht, teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit.

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