Zahlreiche Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für das Littering ihrer Produkte aufkommen. Der Bundestag hat am 19. Januar erstmals über das Einwegkunststofffondsgesetz beraten. Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung zur Beratung in die Bundesratsausschüsse verwiesen.
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