Mehrwegpflicht für To-go-Speisen tritt zum 1. Januar in Kraft – Ausnahmen für kleinere Geschäfte

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat anlässlich des Inkrafttretens der neuen Mehrwegangebotspflicht für To-Go-Speisen und -Getränke zum 1. Januar 2023 darauf hingewiesen, dass diese von allen „Letztvertreibenden“ eingehalten werden muss. Die Regelung gelte für alle, die Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff sowi...

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