Derzeit können Klebstoffhersteller im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Konformitätserklärung nur Angaben zur stofflichen Zusammensetzung und der Bewertung von Einzelkomponenten machen. Ein im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts MIGRESIVES entwickeltes Prüfkonzept soll es den Klebstoffherstellern jetzt ...
MIGRESIVES: EU-Projekt stellt kostengünstiges Prüfkonzept vor
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