Die Stillhaltefrist für den Mitte August vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Brüssel notifizierten Entwurf der Mineralölverordnung ist um drei Monate verlängert worden. Ursprünglich hatten die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten der Union bis zum 18. November die Gelegenheit, den Wortlaut der geplanten ...
Mineralölverordnung im Notifizierungsverfahren: Stillhaltefrist bis Februar 2021 verlängert
Zahlreiche Verbände und Unternehmen haben bereits Kritik geäußert
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels