Duale Systeme müssen sich an die mit Kommunen ausgehandelten Abstimmungsvereinbarungen halten. Die vom gemeinsamen Vertreter der Systeme abgeschlossene Abstimmungsvereinbarung ist auch für diejenigen Systeme verbindlich, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Das hat das Verwaltu...
Mitbenutzung: Duale Systeme sind an 2/3-Mehrheit bei Abstimmung gebunden
Erfolg für Kommunalentsorger vor dem Verwaltungsgericht Gießen
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