Die Fraktion Die Linke hatte Ende 2025 in einer Kleinen Anfrage im Bundestag die Mehrwegquote im Getränkebereich und das Recycling von Getränkekartons thematisiert. Die Partei sah Quoten mehrfach nicht erreicht und wollte Maßnahmen erfragen.
Nun verweist die Regierung auf die am 12. Februar 2025 in Kraft getretene Europäische Verpackungsverordnung, die erstmals europaweit Mehrwegvorgaben festlegt, die ab dem 1. Januar 2030 einzuhalten sind. Diese würden sich positiv auf die Entwicklung des Mehrwegangebots in Deutschland und in der EU auswirken, beruhigt die Regierung. Die darin vereinbarte Quote von 70 % für Mehrweggetränkeverpackungen verdeutliche den Anspruch, „dass der bereits heute hohe Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen in Deutschland steigen soll“. Die konkrete Umsetzung liege vor allem in den Händen der Wirtschaftsbeteiligten.
Um die Anteile von Mehrweggetränkeverpackungen zu stabilisieren, habe der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Pfandpflicht bereits auf nahezu alle Einweggetränkeverpackungen, insbesondere auf Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen, ausgeweitet sowie eine konkrete Hinweispflicht auf Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen am Regal im Handel verankert, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Die Linksfraktion wollte zudem konkret wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem wiederholten Unterschreiten der gesetzlichen Recyclingquote für Getränkekartons von 80 % zieht. Die Regierung antwortet, dass man wisse, dass das Recycling von Getränkekartons aufwändig und kostenintensiv sei. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage seien in der Vergangenheit außerdem Kapazitäten für das Recycling von Getränkekartons geschlossen worden. Im Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes sei aber die bereits seit 2022 gültige Recyclingquote von 80 Masseprozent für Flüssigkeitskartons vorgesehen.
