Nach mehr als zehn Jahren: Ministerium legt finalen Entwurf der Mineralölverordnung vor

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Anfang Juli den Referentenentwurf zur geplanten Mineralölverordnung vorgelegt und die betroffenen Verbände darüber informiert, dass in Kürze eine Zuleitung an den Bundesrat beabsichtigt sei.

Der finale Entwurf der „Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ sei mittlerweile mit den jeweiligen Bundesressorts abgestimmt, heißt es in dem Schreiben an die Verbände. Aus Sicht des Ministeriums sei es nicht zielführend, auf eine europäische Regelung zu warten, zumal mit einem möglichen Regelungsvorschlag aus Brüssel zur Revision des europäischen Rechts für Lebensmittelkontaktmaterialien vorerst nicht zu rechnen sei.

Die geplante nationale Mineralölverordnung befindet sich seit über zehn Jahren im Rechtsetzungsverfahren. Zuletzt hatte das BMEL im März 2021 den Gesetzentwurf an die WTO zur Notifizierung gegeben. Dem vorausgegangen war die Notifizierung bei der EU-Kommission im August 2020. Wie der EUWID aus Branchenkreisen erfahren hat, weist die aktuelle, finale Fassung keine konzeptionellen Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung aus dem Notifizierungsverfahren auf. Kernelement der Verordnung ist demnach die Verpflichtung zur Verwendung einer funktionellen Barriere. Diese soll den Übergang von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) durch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton auf Altpapierbasis auf Lebensmittel so weit wie möglich reduzieren.

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