Die Europäische Kommission will die Datengrundlagen für die Berechnung von Recyclingquoten in der EU vergleichbarer und verlässlicher machen. Dafür plant sie einheitliche Regeln, wie Materialverluste nach der Sortierung, die anschließend nicht recycelt werden, zu berechnen, zu prüfen und zu melden sind – auf Basis durchschnittlicher Verlustraten („average loss rates“, ALR). Dazu hat die Kommission einen Entwurf für eine deligierte Entscheidung vorgelegt. Sie nimmt bis zum 17. März Rückmeldungen dazu entgegen.
Rechtlicher Ausgangspunkt ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie in der Fassung von 2018: Für die Erfüllung der EU-Recyclingziele soll grundsätzlich die Menge zählen, die als Input in ein Recyclingverfahren eingeht. Die Richtlinie lässt jedoch abweichend auch zu, dass die Mitgliedstaaten Recyclingmengen am Ausgang von Sortieranlagen bestimmen.
Diese Abweichung ist an Bedingungen geknüpft: Der Sortieroutput muss tatsächlich recycelt werden, und es müssen von ihm jene Anteile abgezogen werden, die nach der Sortierung durch weitere Vorbehandlung oder Aussortierung verloren gehen und nicht recycelt werden. Der Kommissionsentwurf bezieht sich genau auf diese Abzüge und will sie EU-weit nach einheitlichen Regeln erfassen, bis zum „calculation point“, also dem Punkt, an dem die Recyc
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