Seit Mitte März sind Hersteller von Kosmetikprodukten, die länger als 30 Monate haltbar sind, EU-weit verpflichtet, deren Haltbarkeit nach dem Öffnen auf der Verpackung anzugeben. Das Symbol eines geöffneten Cremetiegels soll künftig anzeigen, wie viele Monate das Produkt nach Anbruch bedenkenlos verwendet werden ...
Neue Kennzeichnungs- Pflichten für Kosmetika
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -