Neuer Mindeststandard: Nachweispflicht über die Recyclingfähigkeit faserbasierter "Verbunde"

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat am 31. August 2022 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt die aktuelle Version des Mindeststandards veröffentlicht. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe enthält diese verschiedene Weiterentwicklungen.

So wird für faserbasierte Verpackungen eine Nachweispflicht über die Recyclingfähigkeit eingeführt. Die Recyclingfähigkeit von faserbasierten Verbundverpackungen hängt der ZSVR zufolge im Wesentlichen davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und dadurch wieder zu neuen Fasern verarbeitet werden können. Dieser Sachverhalt würde sich nun im aktuellen Mindeststandard wiederfinden: Bei faserbasierten Verbundverpackungen (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), die nicht typischerweise trockene Füllgüter enthalten, muss nun immer ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Gleiches gilt für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.

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