Neues EU-Verpackungsrecht: Die vielfach kritisierte Negativliste wurde gestrichen

In dem am 30. November vorgelegten Vorschlag für das künftige europäische Verpackungsrecht taucht die „Negativliste von Verpackungsmerkmalen“ nicht mehr auf.

Der aktuelle Vorschlag der Kommission weist jedoch in Anhang V Verbote bestimmter Verpackungsformate auf, die nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung gelten sollen. Unter diese Restriktionen fallen unter anderem Einwegfolien und Schrumpffolien aus Kunststoff, die beim Verpacken von Multipacks verschiedener Produkte wie beispielsweise Dosen zum Einsatz kommen.

Auch Einwegverpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien und andere Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse bis zu einem Gewicht von 1,5 kg sind betroffen. Darüber hinaus fallen diverse Einwegverpackungen für den Horeca-Bereich unter das Verbot wie etwa Produkte in Portions- und Miniaturgrößen.

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