Österreich möchte gegen so genannte Mogelpackungen vorgehen.
Das Bundesministerium für Energie, Wirtschaft und Tourismus hat die EU-Kommission am 21. November über das geplante „Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Waren, deren Menge sich ohne entsprechende Preissenkung verringert hat (Anti-Mogelpackungs-Gesetz)“ notifiziert. Mit dem Gesetzesentwurf möchte das Land eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht durch den Handel für bestimmte Produkte einführen, die von „Shrinkflation“ betroffen sind.
Dabei sollen Händler je nach Größe des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte verpflichtet werden, darauf hinzuweisen, wenn Produkte von einer Verringerung der Füllmenge oder Stückzahl bei gleichbleibender Verpackungsgröße und unverändertem Preis betroffen sind.
So müssen Unternehmen mit mehr als fünf Filialen die Kennzeichnung entweder am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung vornehmen. Unternehmer mit maximal fünf Filialen werden verpflichtet, in Betriebsstätten mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche ein gut sichtbares und lesbares Informationsschild in der Größe von mindestens DIN A1 im Eingangsbereich anzubringen.
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