OVG bestätigt Backwaren-Urteil vom Januar 2010

Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100 g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Januar 2010 (s. EUWID Verpackung Nr. 05/2010) ist jetzt in 2. Instanz vom Oberverwaltungsgericht (OVG) ...

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