Behörden dürfen in Zukunft Informationen über Druckchemikalien, die im Rahmen der amtlichen Überwachung in Lebensmitteln festgestellt werden, herausgeben. Dieses Grundsatzurteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 1. April bekannt gegeben. Solche Auskünfte über amtliche Kontrollergebnisse ...
OVG-Urteil: Auskünfte über Belastung von Druckchemikalien in Lebensmitteln sind erlaubt
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