OVG-Urteil: Auskünfte über Belastung von Druckchemikalien in Lebensmitteln sind erlaubt

Behörden dürfen in Zukunft Informationen über Druckchemikalien, die im Rahmen der amtlichen Überwachung in Lebensmitteln festgestellt werden, herausgeben. Dieses Grundsatzurteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 1. April bekannt gegeben. Solche Auskünfte über amtliche Kontrollergebnisse ...

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