Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Kunststoff-Einwegverpackungen von Milch und Milchmischgetränken mit einem Milchanteil von mindestens 50 % pfandpflichtig sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, insbesondere Joghurt und Kefir. Dies gilt für Flaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 l (s. EUWID VP 1/2/2024). Ab...
Pfandpflicht für Milch: BfR sieht keine Auswirkungen auf Lebensmittelsicherheit durch Automatennutzung
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