Planinsolvenz: Tubenhersteller Karl Höll stellt Antrag auf Eigenverwaltung

Geschäftsbetrieb läuft an beiden Standorten vollumfänglich weiter

Durch Beschluss vom 29. September 2014 hat das Amtsgericht Düsseldorf dem Antrag der Karl Höll GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenfeld/Rheinland stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Biner Bähr, White & Case Insolvenz GbR, Düsseldorf, bestellt.Das Besondere ...

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