Durch Beschluss vom 29. September 2014 hat das Amtsgericht Düsseldorf dem Antrag der Karl Höll GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenfeld/Rheinland stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Biner Bähr, White & Case Insolvenz GbR, Düsseldorf, bestellt.Das Besondere ...
Planinsolvenz: Tubenhersteller Karl Höll stellt Antrag auf Eigenverwaltung
Geschäftsbetrieb läuft an beiden Standorten vollumfänglich weiter
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -