PPWR: Industriehülsen sind keine Verpackung

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Die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 Anwendung findet, reguliert auch Industrie- und Haushaltshülsen.

Auf Grundlage der vorgenommenen Einstufung und im Sinne eines freien europäischen Binnenmarktes hat die Europäische Hartpapier-Hülsenvereinigung (ECTA) eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten herausgegeben.

Demnach sind Hülsen für den privaten Gebrauch und für haushaltsähnliche Anwendungen als Handhabungsgegenstände für Transport oder Produktnutzung einzustufen. Sie können daher als Verpackung angesehen werden. Beispiele dafür sind Hülsen für Hygienepapier, Frischhaltefolie oder Aluminiumfolie im Haushaltsbereich.

Industriell genutzte Hülsen (Wickelkerne), wie sie in der Papier- oder Kunststofffolienherstellung verwendet werden, sind dagegen keine Verpackungen, sondern eigenständige Produkte.

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