PPWR-Gutachten: Sonderregeln für Kunststoffverpackungen nicht mit EU-Recht vereinbar

Ein Teil der für die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) diskutierten Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien könnte nicht mit dem EU-Recht vereinbar sein.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Dentons. Dieses hatten die Verbände European Plastic Converters (EuPC), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), und die französische Elipso in Auftrag gegeben und das Ergebnis Mitte Februar veröffentlicht.

Wie die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung nun erklären, verstoßen Vorgaben, die beispielsweise lediglich Kunststoffverpackungen verbieten, zur Wiederverwendung verpflichten oder faserbasierte Verbundverpackungen von den Rezyklateinsatzquoten ausnehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

EuPC, IK und Elipso fordern die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament deshalb auf, die materialspezifischen Sonderregeln in den laufenden Trilog-Verhandlungen zu streichen.

Den vollständigen Artikel und weitere Nachrichten lesen Abonnenten in EUWID Verpackung. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen in Deutschland sowie benachbarten Verpackungsmärkten.

- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -