Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 müssen auch nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert werden. Dazu werden unter anderem Transportverpackungen aus Wellpappe oder Karton sowie Verkaufs- und Umverpackungen aus Papier, Pappe und Karton, die nach ...
Registrierungspflicht greift künftig auch bei nicht systembeteiligungspflichtigen Transportverpackungen
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