Ab dem 27. Oktober 2006 sind die Hersteller von Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gemäß EU-Rahmenverordnung 1935/2004/EG über Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit ihrer Verpackungen zu gewährleisten. Verpackungen aus Vollpappe werden zu fast 80 % für ...
Rückverfolgbarkeit von Vollpappe-Kartonagen
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