Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim erklärte mit Urteil vom 29. März 2022 die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für ungültig. Damit kassierte das Gericht die seit Anfang 2022 erhobene örtliche Verbrauchssteuer – 50 Cent für Einweggetränkebehälter, -geschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cent f...
Streit um Verpackungssteuer geht in die nächste Runde: Stadt Tübingen legt Revision ein
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