
Der Referentenentwurf zur Novelle des Verpackungsgesetzes sah Ende 2020 eine Ausweitung der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister vor.
Demnach sollten sich auch Hersteller mit nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen dort registrieren. Darunter fielen unter anderem Transportverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern zur Entsorgung anfallen. Die Pläne hatten in den betroffenen Industrien für Aufruhr gesorgt.
Trotz Widerspruch beim zuständigen Ministerium war einige Monate später klar, dass mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen einer Registrierungspflicht unterliegen. Mit der Registrierung ging jedoch keine Pflicht zur Lizenzierung der Verpackungen einher. Wie es im Rahmen der Jahrespressekonferenz von ZSVR und UBA Ende 2021 hieß, kam Deutschland mit der Registrierung lediglich den Forderungen aus der inzwischen verabschiedenten Europäischen Verpackungsverordnung nach, die sich vor dem Hintergrund der erweiterten Herstellerverantwortung für alle Gebinde ergaben.
Schon in den Konsultationen zur neuen Europäischen Verpackungsverordnung hieß es gegenüber EUWID Verpackung, dass die Bundesregierung einer eigenverantwortlichen Branchenlösung gegenüber anderen Optionen den Vorzug geben würde um den gesetzlichen Pflichten der PPWR nachzukommen.
Den vollständigen Artikel und weitere Nachrichten lesen Abonnenten in EUWID Verpackung. Die wöchentlich als Printausgabe und E-Paper erscheinende Fachzeitschrift informiert Leser kompakt über die relevanten Entwicklungen in Deutschland sowie benachbarten Verpackungsmärkten.
