Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 müssen auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert werden. Dazu zählen unter anderem Transportverpackungen, die üblicherweise nicht beim Verbraucher zur Entsorgung anfallen. Die papierverarbeitende Industrie ...
Transportverpackungen: Registrierung bei der ZSVR dient Erfüllung der europäischen Verpackungsrichtlinie
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