Triclosan wird nicht in Additivliste aufgenommen

Laut einem Beschluss der EU-Kommission vom 19. März 2010 wird die Substanz 2,4,4’-Trichloro-2’- hydroxydiphenylether (Triclosan) nicht in die geschlossene Additivliste der Kunststoffrichtlinie 2002/72/EG aufgenommen. Anhang III der Richtlinie enthält ein Unionsverzeichnis von Additiven, die bei der Herstellung ...

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