Tübinger Verpackungssteuer: Gemeinderat will Revision einlegen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte mit Urteil vom 29. März 2022 die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen kassiert. Zur Begründung hieß es mitunter, dass der Stadt schlichtweg die Kompetenz zur Einführung der Steuer fehle.

Diese verstoße zudem gegen das Abfallrecht des Bundes. „Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern durch die Gemeinden eröffnen", schrieb der VGH. 

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen entschied am Donnerstagabend, das Urteil anzufechten und folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Die Verpackungssteuer habe sich sachlich bewährt und ihre Ziele erreicht. Auch spreche die juristische Beratung für die Revision. Ferner sei im Abfallrecht des Bundes nirgends explizit festgelegt, dass der Bund den Kommunen verbiete, im Einklang mit seinen Zielen – vor allem der Abfallvermeidung – tätig zu werden, lauten einige der Entscheidungsgründe aus Sicht der Stadtverwaltung. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, zuständig in der nächsten Insanz,  dürfte im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen sein.

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